Satzung des PC - Treff - Quickborn
§ 1 Name, Sitz,
Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „PC - Treff - Quickborn".
Der Verein hat seinen Sitz in Quickborn. Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
§ 2 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
· 1. Vorsitzender / in
· Stellvertretender Vorsitzender / in
· Schatzmeister / in
· Schriftführer / in
Der 1. und 2. Vorsitzende ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB . Sie vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
Infolge der im wöchentlichen Rhythmus stattfindenden Veranstaltungen können die Aufgaben des Schriftführers absprachegemäß innerhalb der Gruppe wahrgenommen werden.
§ 3 Vereinszweck
Der Verein will seinen Mitgliedern, älteren Bürgerinnen und Bürgern der
Stadt Quickborn und Umgebung (Zielgruppe 60 plus) den Umgang mit Computern und
dem Internet erschließen und vorhandene Kenntnisse vertiefen.
Der Verein organisiert und fördert die Weiterbildung seiner
Mitglieder bei der Arbeit mit unterschiedlichen Computersystemen. Er bringt
seinen Mitgliedern den Umgang mit Computern, Hard-
und Software, sowie dem Internet näher. Der Verein sieht sich nicht im
Wettbewerb mit der VHS oder gewerblichen Computerschulen, sondern fördert die
Weiterbildung des erworbenen Wissens.
Der Verein ist weltanschaulich, parteipolitisch und religiös
unabhängig.
Rahmen und Grenzen sind in den ersten fünf Artikeln der Verfassung
der Bundesrepublik Deutschland beschrieben: Menschenwürde, Gleichheitsrechte,
Bekenntnis-, Meinungs- und Pressefreiheit.
§ 4 Gemeinnützigkeit
4.0. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke.
Er ist selbstlos tätig und
verfolgt keine
eigenwirtschaftlichen Zwecke.
4.1. Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Nachgewiesene Aufwendungen,
die im Interesse und Auftrag des Vereins getätigt wurden, können im Rahmen der
dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel ersetzt werden.
4.2. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 5 Finanzen
Die für die Ausstattung und
aufgabenorientierte Tätigkeit des Vereins erforderlichen Mittel kommen aus:
·
Aufnahmegebühren und
Mitgliedsbeiträgen
·
Spenden finanzieller oder
materieller Art von Mitgliedern oder anderen Personen / Firmen
·
Zuwendungen der
öffentlichen Hand
Für
den ordnungsgemäßen Umgang mit den Finanzen ist der / die Schatzmeister/in
verantwortlich.
§ 6
Aufnahme/Austritt/Ausschluss
§ 7 Aufnahmegebühr und
Jahresbeitrag
Beitragsordnung
des PC - Treff - Quickborn
a) Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag ist auf das im Aufnahmeantrag benannte Konto zu überweisen.
b) Höhe der Aufnahmegebühr Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.
c) Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag beträgt z. Zt. pro Monat
EURO 1.—
d) Zahlungsmodus Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens 1 Monat
nach dem Datum der Aufnahme auf das im Aufnahmeantrag benannte Konto zu
überweisen.
e) Beitragsrückstände Beitragsrückstände
von mehr als drei Monaten sind unzulässig und von dem Schatzmeister / der
Schatzmeisterin anzumahnen. Mitglieder, die trotz zweimaliger Mahnung nicht
gezahlt haben, werden ausgeschlossen und aus der Mitgliederliste gestrichen.
Während eines Beitragsrückstandes ruhen alle Mitgliedsrechte.
f) Änderungen Eine Mitgliederversammlung beschließt
Änderungen der Beitragsordnung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden
Mitglieder.