Satzung des PC - Treff - Quickborn

§ 1  Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „PC - Treff - Quickborn".
Der Verein hat seinen Sitz in Quickborn. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

§ 2 Vorstand
     
Der Vorstand besteht aus:

·        1. Vorsitzender / in

·        Stellvertretender Vorsitzender / in

·        Schatzmeister / in

·        Schriftführer / in

Der 1. und 2. Vorsitzende ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB . Sie vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.

Infolge der im wöchentlichen Rhythmus stattfindenden Veranstaltungen können die Aufgaben des Schriftführers absprachegemäß innerhalb der Gruppe wahrgenommen werden.

§ 3  Vereinszweck

Der Verein will seinen Mitgliedern, älteren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Quickborn und Umgebung (Zielgruppe 60 plus) den Umgang mit Computern und dem Internet erschließen und vorhandene Kenntnisse vertiefen.

Der Verein organisiert und fördert die Weiterbildung seiner Mitglieder bei der Arbeit mit unterschiedlichen Computersystemen. Er bringt seinen Mitgliedern den Umgang mit Computern, Hard- und Software, sowie dem Internet näher. Der Verein sieht sich nicht im Wettbewerb mit der VHS oder gewerblichen Computerschulen, sondern fördert die Weiterbildung des erworbenen Wissens.

Der Verein ist weltanschaulich, parteipolitisch und religiös unabhängig.

Rahmen und Grenzen sind in den ersten fünf Artikeln der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beschrieben: Menschenwürde, Gleichheitsrechte, Bekenntnis-, Meinungs- und Pressefreiheit.

§ 4 Gemeinnützigkeit

4.0.      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
            Er ist selbstlos tätig und verfolgt
keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

4.1.      Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Nachgewiesene Aufwendungen, die im Interesse und Auftrag des Vereins getätigt wurden, können im Rahmen der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel ersetzt werden.

4.2.      Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 5 Finanzen

Die für die Ausstattung und aufgabenorientierte Tätigkeit des Vereins erforderlichen Mittel kommen aus:

·                           Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen

·        Spenden finanzieller oder materieller Art von Mitgliedern oder anderen Personen / Firmen

·        Zuwendungen der öffentlichen Hand

      Für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Finanzen ist der / die Schatzmeister/in
 verantwortlich.

§ 6 Aufnahme/Austritt/Ausschluss

§ 7 Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag


Beitragsordnung des PC - Treff - Quickborn

 

a) Aufnahmegebühr   Die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag ist auf das im Aufnahmeantrag benannte Konto zu überweisen.

b) Höhe der Aufnahmegebühr  Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.

c) Mitgliedsbeitrag  Der Mitgliedsbeitrag beträgt z. Zt. pro Monat EURO 1.—

d) Zahlungsmodus  Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens 1 Monat nach dem Datum der Aufnahme auf das im Aufnahmeantrag benannte Konto zu überweisen.

e) Beitragsrückstände  Beitragsrückstände von mehr als drei Monaten sind unzulässig und von dem Schatzmeister / der Schatzmeisterin anzumahnen. Mitglieder, die trotz zweimaliger Mahnung nicht gezahlt haben, werden ausgeschlossen und aus der Mitgliederliste gestrichen. Während eines Beitragsrückstandes ruhen alle Mitgliedsrechte.

f) Änderungen  Eine Mitgliederversammlung beschließt Änderungen der Beitragsordnung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

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